Datum: Donnerstag, den 15. Januar 2026
Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich
Dauer: 14:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Diese Fachveranstaltung vergibt 5 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).
Programm
Ab 14:30 Uhr
Eintreffen
14:40 Uhr
Begrüssung und Tagungseinführung durch Moderator Stephan Groth
14:45 Uhr
Einsatz von KI bei Sachverständigengutachten – Qualitätssicherung oder Gefahr für den Rechtsstaat? (Dauer: 45 Minuten)
Prof. Dr. Thierry Urwyler, MSc. Forensische Psychologie. Assistenzprofessor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Privatsachverständiger bei forensisch-psychiatrischen Gutachten
Die künstliche Intelligenz durchdringt sämtliche Bereiche des Straf- und Strafprozessrechts; so auch den Sachverständigenbeweis. Im Referat werden mögliche Anwendungskonstellationen erläutert (z.B. KI im Kontext der Gutachtenserstellung oder -überprüfung) und illustriert, welche strafprozessualen Fragen auf dem Weg zur KI-geprägten Strafjustiz beantwortet werden müssen.
15:35 Uhr
Mediation im Strafrecht – Alternative Streitbeilegungsmethoden (Dauer: 45 Minuten)
Dr. Ueli Vogel-Etienne, Fachanwalt SAV Strafrecht, Mediator SAV, Partner Peyer Partner Rechtsanwälte, und Annegret Lautenbach-Koch, Mediatorin SAV, Partnerin Peyer Partner Rechtsanwälte, Susanne Fischer, Projektleitung Mediation der Oberstaatsanwaltschaft Zürich, Staatsanwältin, Mediatorin FSM
Die Strafjustiz ist überlastet. Tausende von Strafuntersuchungen dümpeln im Kanton Zürich vor sich hin. Es besteht Handlungsbedarf. Alternative Streitbeilegungsmethoden sind gefragt. Zum Beispiel die Jugendstrafmediation, die bereits im Jahr 2011 eingeführt wurde. Oder Vergleichsgespräche. Oder die Strafbefreiung nach Wiedergutmachung. Oder last but not least: die Erwachsenenstrafmediation, die eine Sonderstaatsanwältin seit Anfangs 2025 im Kanton Zürich testet. Dieser Vortrag fokussiert insbesondere auf die Mediation.
16:25 Uhr
Art. 53 StGB in Rechtstheorie und strafrechtlicher Praxis (Dauer: 45 Minuten)
Prof. Dr. Sonja Pflaum, Rechtsanwältin und Leiterin der Fachstelle für Wirtschaftsstrafrecht an der ZHAW
Art. 53 StGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Verzicht auf Strafe. Die Norm soll Verantwortungsübernahme fördern, Opferinteressen stärken und eine nachhaltige Konfliktlösung unterstützen. Gleichzeitig ist sie umstritten: Kritiker sprechen von einer Art Ablasshandel, der das Rechtsstaats- und Gleichheitsprinzip in Frage stellt. In diesem Vortrag wird die rechtstheoretische Bedeutung der Wiedergutmachung erläutert und die strafrechtliche Praxis im Kanton Zürich dargestellt.
17:11 bis 17:29 Uhr
Kaffeepause und kleiner Apèro
17:30 Uhr
Stichwaffenverletzungen – die medizinische Optik (Dauer: 45 Minuten)
Prof. Dr. Valentin Neuhaus, Leitender Arzt Traumatologie UniversitätsSpital Zürich
«Mann mit Stichwaffe am Bauch verletzt» – solche oder ähnliche Schlagzeilen lesen wir in letzter Zeit gehäuft. Prof. Dr. Valentin Neuhaus ist Leitender Arzt an der Klinik für Traumatologie des UniversitätsSpitals Zürich und verantwortlich für die Versorgung dieser Patienten. Anhand konkreter Beispiele gibt er Einblick in die Abläufe im Schockraum und Operationssaal. Prof. Neuhaus erklärt zudem, welche medizinischen Untersuchungen, Entscheidungen und Überlegungen dort unter hohem Zeitdruck getroffen werden müssen.
18:20 Uhr
Ausgewählte Urteile des Bundesgerichts 2025 (Dauer: 45 Minuten)
Boris Etter, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M., LL.M., Fachanwalt SAV Strafrecht und Stephan Groth, Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Strafrecht, Partner Landmann & Partner AG
Fast jeden Tag erscheinen neue strafrechtliche Urteile des Bundesgerichts. Gerade im Jahr 2025 sind sehr viele Urteile von grosser Bedeutung erschienen. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich war als Beschwerdeführerin besonders aktiv und erwirkte zahlreiche Urteile des Bundesgerichts, insbesondere im Bereich der strafrechtlichen Landesverweisung. Unter den vorgestellten Urteilen sind auch eigentliche Trouvaillen für die Strafverteidigung zu finden – oft sind das genau nicht die amtlich publizierten Urteile. Die Referenten stellen die für die Praxis der Strafverteidigung wichtigsten Entscheide und deren Schlussfolgerungen vor.
19:06 Uhr bis 20:00 Uhr
Apèro Riche
Feines Essen aus der Widder-Küche, vom berühmten AuGust-Fleischkäse bis zu vegetarischen und veganen Speisen, natürlich mit vorzüglicher Weinbegleitung.
Anmeldung für Neujahrstagung Strafrecht x Widder Hotel 2026
Teilnahmegebühr: CHF 370.– (Early Bird Preis bei erfolgter Anmeldung bis zum 30. November 2025: CHF 330.–) pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)
Vorname, Name:
Unternehmen/Kanzlei:
Strasse, Hausnummer:
PLZ, Ort:
Telefon (direkt):
E-Mail:
[ ] Ich benötige schriftliche Bescheinigung für 5 Credits Fachanwältin / Fachanwalt SAV Strafrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 21. Dezember 2025 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesslich jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u.a. Print, Online und soziale Medien verbreitet werden). Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Anmeldung per
E-Mail: mail@lawstyle.ch
Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich
Telefon: 043 497 86 01