WBE.2022.1
Januar 13, 2023 5:52 am

Im Urteil 1C_405/2022 vom 5. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht mit einem vorsorglichen Entzug des Führerausweises einer Dame mit einer bipolaren affektiven Störung im Kanton Aargau und bestätigte den vorsorglichen Entzug (E.5). Die IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau erstatte dem Strassenverkehrsamt eine Meldung nach Art. 66c IVG über Zweifel an Fahreignung. Der vorsorgliche Entzug des Führerausweises spielt auch im Strafrecht, u.a. bei SVG-Delikten, eine grosse Rolle, so dass wir uns dieses Urteil genauer ansehen.