September 4, 2024 10:25 am
Der Freiheitsentzug nach Jugendstrafrecht und die Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht sollen nicht gemeinsam, sondern getrennt vollzogen werden. Der Bundesrat hat die zugrundeliegende Verordnung aufgrund von Anregungen aus der Vernehmlassung entsprechend angepasst. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) hat er an seiner Sitzung vom 4. September zur Kenntnis genommen.