Urteil 6B_1354/2021 vom 22. März 2023
April 21, 2023 2:22 pm

Im Urteil 6B_1354/2021 vom 22. März 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema der Ersatzforderungen, namentlich bei schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen (E.4). Dazu erklärte das Bundesgericht u.a.: «Der Richter kann aber die Ersatzforderung reduzieren, um dem Gedanken der Resozialisierung des Täters Rechnung zu tragen. Dem Verurteilten soll nicht durch übermässige Schulden die Wiedereingliederung zusätzlich erheblich erschwert werden. Von der in Art. 71 Abs. 2 StGB vorgesehenen Möglichkeit des ganzen oder teilweisen Absehens von einer Ersatzforderung ist nach der Rechtsprechung mit Zurückhaltung Gebrauch zu machen. Es müssen bestimmte Gründe vorliegen, die zuverlässig erkennen lassen, dass sich die ernsthafte Gefährdung der Resozialisierung nicht durch Zahlungserleichterungen beheben lässt und die Ermässigung der Ersatzforderung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung des Täters unerlässlich ist.» (E.4.3). Dies bedingt eine umfassende Auseinandersetzung der urteilenden Instanz mit den Vermögensverhältnissen der betroffenen Person (E.4.4. f.).