Urteil 6B_1283/2020
Januar 18, 2023 6:04 am

Im Urteil 6B_1283/2020 vom 20. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht bereits zum zweiten Mal mit einem Fall von Wirtschaftsdelikten aus dem Kanton Zürich. Im Zentrum der Erwägungen des Bundesgerichts stand das Recht des Beschuldigten auf vollständige Akten bzw. die Dokumentationspflicht der Strafbehörden in allen Verfahrensstufen. Das Bundesgericht erklärte u.a.: «Die Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden dürfen grundsätzlich kein von ihnen erhobenes oder ihnen zugekommenes Material zurückbehalten, das einen Bezug zur Sache hat. Die Dokumentationspflicht gilt auf allen Verfahrensstufen, also auch bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren.» (E.3.4.1).