Teileinstellungsverfügungen
Dezember 6, 2023 12:07 pm

Im Urteil 7B_155/2022 vom 19. Oktober 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um einen Verkehrsunfall und den Grundsatz von «ne bis in idem» bei Teileinstellungsverfügungen. Das Bundesgericht äussert sich hierzu u.a. wie folgt: ««Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung machen Teileinstellungsverfügungen, auch wenn sie ebenfalls den zur Anklage gebrachten Lebenssachverhalt betreffen und letztlich unangefochten blieben, einen Schuldspruch bezüglich der im gleichen Verfahren angeklagten Taten nicht unmöglich. Entscheidend ist, dass die Teileinstellungsverfügung auf die gleichzeitig erhobene oder bereits hängige Anklage bzw. den gleichzeitig erlassenen Strafbefehl Bezug nimmt und folglich als solche deklariert wird. Aus der Teileinstellungsverfügung muss hervorgehen, dass das Verfahren nicht als Ganzes, sondern lediglich bezüglich einzelner, nicht angeklagter Tatumstände eingestellt wird.» (E.2.2)