März 13, 2024 12:06 pm
Ein Arzt hat mit der Abgabe von Natriumpentobarbital an eine sterbewillige urteilsfähige gesunde 86-jährige Frau nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen. Das Bundesgericht weist mit Urteil 6B_393/2023 vom 13. März 2024 in öffentlicher Beratung die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des Arztes durch das Genfer Kantonsgericht ab. Bereits 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass kein Verstoss gegen das Heilmittelgesetz vorliegt. Sobald das schriftliche, begründete Urteil vorliegt erfolgt hier ein Update.