Solothurner Gesetz über die Kantonspolizei erfordert gemäss Bundesgericht Nachbesserungen
Das Bundesgericht heisst mit Urteil 1C_39/2021 vom 29. November 2022 eine Beschwerde im Zusammenhang mit Änderungen des Solothurner Gesetzes über die Kantonspolizei teilweise gut. Es hebt unter anderem eine Bestimmung zur automatisierten Fahrzeugfahndung auf, die den Datenabgleich mit sämtlichen Personen- und Sachfahndungsregistern ermöglicht hätte. Überdies darf die automatisierte Fahrzeugfahndung nicht angeordnet werden, solange keine ergänzenden Regelungen zu verschiedenen Aspekten des Datenschutzes in Kraft sind. Dieses Urteil enthält darüber hinaus und vor allem diverse allgemeingültige Ausführungen zu Fahndungsmethoden und Datenschutz und zitiert auch ausgiebig aus der bisherigen Praxis zu anderen kantonalen Polizeigesetzen, wie u.a. dem Kanton Zürich.