SK.2023.4
Juli 30, 2023 11:56 am

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte über die Strafbefehle der Bundesanwaltschaft gegenüber drei Beschuldigten zu befinden: A., B. und C., denen vorgeworfen wurde, einen Artikel mit dem Titel „L’Armée, je boycotte“ („Die Armee boykottiere ich“) im Internet veröffentlicht und im Fall von A. auch an mehrere E-Mail-Adressen, darunter auch die von Journalisten, versandt zu haben. Damit hätten sie sich der Aufforderung und Verleitung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten (Art. 276 StGB) schuldig gemacht. Die Strafkammer hat die drei Angeklagten freigesprochen, bei zwei der Angeklagten speiten auch die Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Rolle (SK.2023.4). Das Begründete Urteil liegt noch nicht vor.