SK.2023.33
April 16, 2024 6:38 am

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts bestätigt mit Urteil CA.2023.32 vom 4. April 2024 die von der Vorinstanz (Strafkammer) Ende November 2023 ausgesprochenen Schuldsprüche (Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie Sachbeschädigung) gegen die beiden Beschuldigten, welche im März 2022 eine Bombe in einer Villa im Basler Bruderholzquartier gezündet und damit einen Sachschaden von rund CHF 170'000.- verursacht hatten. Ebenfalls bestätigt wird der erstinstanzlich gegen die beiden Beschuldigten ausgesprochene Schuldspruch des versuchten Herstellens, Verbergens, Weiterschaffens von Sprengstoffen und giftigen Gasen sowie der für die beiden Beschuldigten ergangene Freispruch vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlungen von Delikten gegen Leib und Leben bezüglich des im Sommer 2022 versuchten Erwerbs von zwei Kilogramm Plastiksprengstoff C4 in Stuttgart (D), wobei sich die vermeintlichen Anbieter schliesslich als verdeckte Ermittler entpuppten. Der Erstbeschuldigte wird zudem wegen unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gesprochen. Die erstinstanzlich ausgesprochenen Freiheitsstrafen werden von 60 auf 64 Monate bzw. von 74 auf 84 Monate erhöht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, für die beiden Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.