Siegelung
Mai 1, 2024 10:59 am

Im Urteil 7B_127/2022 vom 5. April 2024 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema forensische Sicherung (Spiegelung) von Daten vor der Siegelung. Dabei ging es auch um die Einschlägigkeit des Leiturteils BGE 148 IV 221. Das Bundesgericht erklärte hierzu u.a. Folgendes: «[…] ist das von ihr zitierte Leiturteil BGE 148 IV 221 hier nicht einschlägig, waren doch die von C. erhaltenen Datenträger der ehemaligen B. AG in Liquidation nicht gesiegelt, als sie im Februar 2022 gespiegelt wurden. […] Da die Datenträger gar nicht mehr rechtsgültig gesiegelt werden konnten, hätte das Zwangsmassnahmengericht das Entsiegelungsgesuch gar nicht in der Sache behandeln, sondern die sichergestellten Datenträger und deren Spiegelungen den Strafbehörden zur Durchsuchung und weiteren Verwendung freigeben müssen.  Ob die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdegegner kurz nach Erhalt der Datenträger im März 2021 die Möglichkeit hätte einräumen müssen, einen Siegelungsantrag zu stellen, erscheint mit Blick auf die oben zitierte Rechtsprechung zweifelhaft, muss aber an dieser Stelle nicht abschliessend beurteilt werden. Das Sachgericht wird die Verwertbarkeit der Datenträger als Beweismittel gegebenenfalls im Sachurteil zu prüfen haben.» (E.3.4).

November 3, 2023 11:43 am

Im Urteil 7B_59/2023 vom 12. Oktober 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht um die vorsorgliche Datensicherung von zwei sichergestellten Mobiltelefonen, deren Siegelung beantragt wurde. Dazu das Bundesgericht «Nach der publizierten Rechtsprechung des Bundesgerichts darf eine Sicherung respektive Spiegelung von Daten im Entsiegelungsverfahren nicht durch die Untersuchungsbehörde veranlasst bzw. einer von ihr beauftragten und damit auch weisungsgebundenen Person oder Behörde übertragen werden. Geht ein Siegelungsgesuch ein, sind vielmehr die betreffenden Unterlagen bzw. wie hier elektronischen Geräte unverzüglich zu siegeln. Erweist sich eine Kopie der Daten zum Schutz vor Verlust oder aus einem sonstigen Grund für das weitere Verfahren als angebracht, hat die Untersuchungsbehörde nach der Siegelung der Datenträger beim Zwangsmassnahmengericht ein entsprechendes Spiegelungsgesuch zu stellen.» (E.2.1). Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut.

Oktober 29, 2023 2:43 pm

Im Urteil 7B_54/2023 vom 12. Oktober 2023 aus dem Kanton Schaffhausen befasste sich das Bundesgericht mit dem Anschluss eines gesiegelten Mobiltelefons an ein Ladekabel mit USB-Stecker durch ein Loch im Plastikbeutel. Das Bundesgericht hielt einerseits dieses Vorgehen für unzulässig und führte u.a. aus: «Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Siegelung daher (auch) um einen physischen Vorgang, bei welchem die Strafverfolgungsbehörden die sichergestellten Unterlagen oder Datenträger in einer Art und Weise zu verpacken haben, die den Zugriff auf diese Aufzeichnungen ohne Brechen des Siegels verunmöglicht (Urteil 1B_80/2023 vom 27. März 2023 E. 3.2 mit Hinweis). Anzumerken bleibt, dass entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft durchaus technische Lösungen bestehen, die sowohl eine dauerhafte Stromversorgung des Mobiltelefons als auch eine rechtskonforme Siegelung gewährleisten.» (E.3.3) Andererseits qualifizierte das Bundesgericht dieses Vorgehen seitens der Untersuchungsbehörden als «schweren Verfahrensfehler»: «In der Vergangenheit wurde ein nicht mehr korrigierbarer schwerer Verfahrensfehler darin erblickt, dass im Zuge einer Datenspiegelung durch die Untersuchungsbehörde die "Möglichkeit eines verfrühten Zugangs" der Untersuchungsbehörde zu den Daten bestand. Dies wurde damit begründet, dass ein rechtsstaatliches Verfahren eine solche Unsicherheit nicht verträgt (BGE 148 IV 221 E. 3.2 und 4.2). Nichts anderes kann demnach gelten, wenn diese "Möglichkeit eines verfrühten Zugangs" auf andere Gründe, namentlich eine unzureichende Siegelung, zurückzuführen ist. Der Verfahrensfehler wiegt diesfalls nicht minder schwer, weshalb auch dann eine Fortsetzung des Entsiegelungsverfahren ausgeschlossen ist und das Entsiegelungsbegehren abgewiesen werden muss.» (E.4.2)

Januar 31, 2023 5:09 am

Im Urteil 1B_303/2022 vom 19. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht in einem Luzerner Fall mit dem Thema der Siegelung von elektronischen Geräten durch mitbetroffene dritte Personen. Die Beschwerde endete mit einer Rückweisung an die Vorinstanz. Das Bundesgericht fasst in diesem Urteil lehrbuchartig seine Praxis zu den Anforderungen an die Begründung der Siegelung zusammen (E.2.3 ff.).

Dezember 18, 2022 12:09 pm

Im Urteil 1B_604/2021 vom 23. November 2022 zum Verwaltungsstrafrecht (VStR), im Zentrum steht die Bestimmung von Art. 50 Abs. 3 VStrR, befasste sich das Bundesgericht mit der Legitimation zur Stellung eines Siegelungsbegehrens und den dabei von potentiell Siegelungsberechtigten zu erfüllenden (formellen) Voraussetzungen. Das sehr lesenswerte Urteil geht dabei im Detail auf die materiellen und formellen Voraussetzungen des Siegelungsrechts sowie den notwendigen Zeitpunkt und die formellen Anforderungen zur Geltendmachung des Siegelungsrechts ein (E.5.3, E.5.4, E.5.5).