Reform lebenslange Freiheitsstrafe
Juni 3, 2023 8:22 am

Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe stellen sich keine Anwendungs- oder Sicherheitsprobleme. Sie soll aber besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe und der Verwahrung abgegrenzt werden. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe neu erstmals nach 17 Jahren zu prüfen. Beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung soll zudem der Vollzug klar geregelt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) eröffnet.