Landesverweisung
November 27, 2023 1:45 pm

Im Urteil 6B_25/2022 vom 18. Oktober 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit der Frage des Vorliegens eines Härtefalls bei der Landesverweisung aus gesundheitlichen Gründen. Dazu erklärte das Bundesgericht u.a. Folgendes: «Ferner kann die Landesverweisung aus der Schweiz für den Betroffenen im Hinblick auf seinen Gesundheitszustand oder die Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland einen schweren persönlichen Härtefall gemäss Art. 66a Abs. 2 StGB darstellen oder unverhältnismässig im Sinne von Art. 8 Ziff. 2 EMRK sein. Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend: EGMR) zufolge, müssen Elemente medizinischer Art im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK Berücksichtigung finden. […] ). Die Rückweisung einer gesundheitlich beeinträchtigten Person ist dabei grundsätzlich mit Art. 3 EMRK vereinbar. Die Rückführung in ein Land mit schlechteren Behandlungsmöglichkeiten, als sie im Konventionsstaat bestehen, begründet nur in sehr aussergewöhnlichen Fällen ("cas très exceptionnels") eine Verletzung besagter Norm. Dies ist der Fall, wenn überzeugende humanitäre Gründe gegen die Ausweisung sprechen.» (E.3.2.3).

November 14, 2023 1:21 pm

Im Urteil 6B_292/2023 vom 11. September 2023 befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema der strafrechtlichen Landesverweisung bzw. des Härtefalls bei Betäubungsmitteldelikten. Das Bundesgericht zeigt in diesem Urteil einerseits generell-abstrakt die Kriterien für die Landesverweisung bzw. die Annahme eines Härtefalls auf (E.1.3 ff.). Andererseits geht es um den Verzicht auf eine Landesverweisung bei Betäubungsmitteldelikten, wo eine strenge Praxis herrscht, bei «Kleindealern» bzw. dem Betäubungsmittelhandel zur Finanzierung des Eigenkonsums (E.1.6.). Das Bundesgericht äussert sich hierzu u.a. wie folgt: «Wie die Vorinstanz zu Recht ausführt und auch die Beschwerdeführerin geltend macht, zeigt sich das Bundesgericht hinsichtlich der Landesverweisung bei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz stets streng (vgl. Urteile 6B_138/2022 vom 4. November 2022 E. 3.1.1; 6B_1424/2019 vom 15. September 2020 E. 2.4.5; je mit Hinweisen). Vorliegend wurde der Beschwerdegegner für seine Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, was auf eine gewisse Schwere und ein entsprechendes öffentliches Interesse an der Landesverweisung schliessen lässt. Wenn die Vorinstanz diesbezüglich indes mitberücksichtigt, der Beschwerdegegner gelte als Kleindealer, was seine Gefährlichkeit für die hiesige Gesellschaft insofern relativiere, als nicht von einem organisierten Drogenhandel auszugehen sei, ist dies nicht zu beanstanden. […] Die Vorinstanz bezieht in ihre Würdigung mit ein, dass der Beschwerdegegner mit den von ihm betriebenen Tathandlungen Einnahmen generieren wollte, die dazu dienen sollten, seinen eigenen Kokainkonsum zu finanzieren.» (E.1.6.3)

Oktober 4, 2023 11:55 am

Im Urteil 6B_873/2022 vom 1. September 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht zum zweiten Mal mit der Landesverweisung eines brasilianischen Staatsangehörigen. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Zürich, hatte «knapp» einen Härtefall verneint, die erste Instanz noch «knapp» bejaht. Es nimmt dabei im Detail zu den Kriterien eines Härtefalls und zur EMRK-konformen Auslegung von Art. 66a StGB Stellung. Der Beschwerdeführer hatte im Zeitpunkt des Urteils in der Schweiz eine schwangere Freundin. Diesbezüglich äusserte sich das Bundesgericht wie folgt: ««Bei der Interessenabwägung im Rahmen von Art. 8 Ziff. 2 EMRK ist nach der Rechtsprechung zu berücksichtigen, ob der Ehepartner im Zeitpunkt der Eingehung der familiären Bindung Kenntnis von den Straftaten hatte […]. Der Beschwerdeführer ging die Beziehung zu seiner neuen Freundin nach dem ersten obergerichtlichen Urteil vom 3. Juli 2020 sowie nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 26. April 2021 ein […], d.h. zu einem Zeitpunkt, in welchem seine Landesverweisung ernsthaft im Raum stand» (E.1.6.3). Die Bestätigung der Landesverweisung durch das Bundesgericht dürfte auch knapp erfolgt sein, denn es folgert: «Insgesamt kann der Vorinstanz nicht zum Vorwurf gemacht werden, sie habe die Interessen im Rahmen von Art. 66a Abs. 2 StGB falsch gewichtet.» (E.1.6.6).

September 8, 2023 10:56 am

Im Urteil 6B_205/2023 vom 17. August 2023 aus dem Kanton Zürich – welches leider nicht zur amtl. Publ. vorgesehen ist – befasste sich das Bundesgericht eingehend mit dem Verzicht der Anordnung einer Landesverweisung durch das Obergericht des Kantons Zürich bei einem slowenischen Staatsbürger, der wegen gewerbsmässigem Betrug sowie Urkundenfälschung schuldig gesprochen wurde. Das Bundesgericht setzt sich im Urteil sowohl mit dem schweren persönlichen Härtefall i.S.v. Art. 66a Abs. 2 StGB sowie mit Art. 5 Anhang I FZA auseinander. Das Bundesgericht erklärt u.a.: «Ob eine Landesverweisung anzuordnen ist, bestimmt sich zunächst nach dem Schweizer Recht. Ist nach dem massgebenden Recht eine Landesverweisung anzuordnen, stellt sich gegebenenfalls die weitere Frage, ob ein völkerrechtlicher Vertrag wie das Freizügigkeitsabkommen einen Hinderungsgrund für die Landesverweisung bildet […].  Nach Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA dürfen die im Abkommen eingeräumten Rechte nur durch Massnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind, eingeschränkt werden. Die Landesverweisung nach Art. 66a ff. StGB ist als Institut des Strafrechts und nach der Intention des Verfassungs- und des Gesetzgebers primär als sichernde strafrechtliche Massnahme zu verstehen […]. Ob die öffentliche Ordnung und Sicherheit (weiterhin) gefährdet ist, folgt aus einer Prognose des künftigen Wohlverhaltens. Es ist nach Art und Ausmass der möglichen Rechtsgüterverletzung zu differenzieren: Je schwerer die Gefährdung, desto niedriger die Anforderungen an die in Kauf zu nehmende Rückfallgefahr. Ein geringes, aber tatsächlich vorhandenes Rückfallrisiko kann für eine aufenthaltsbeendende Massnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA genügen, sofern dieses Risiko eine schwere Verletzung hoher Rechtsgüter wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit beschlägt.» (E.1.2.2). Das Bundesgericht bestätigt das Absehen von der Landesverweisung der Vorinstanz (E.2).

Mai 14, 2023 12:26 pm

Im Urteil 6B_1351/2021 vom 18. April 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit der strafrechtlichen Landesverweisung eines Spaniers. Dabei erklärte das Bundesgericht, dass es in Sachen BetmG-Delikten und Landesverweisung eine stets strenge Praxis verfolge (E.1.6). Neben der detaillierten Ausführungen zur Landesverweisung und zum FZA ging das Bundesgericht auch explizit auf Art. 8 EMRK ein: «Unter dem Titel von Art. 8 Ziff. 1 EMRK genügen aber selbst eine lange Anwesenheit und die damit verbundene normale Integration nicht; erforderlich sind besonders intensive, über eine normale Integration hinausgehende private Beziehungen beruflicher oder gesellschaftlicher Natur.» (E.1.7)

Februar 8, 2023 7:48 am

Im Urteil 6B_1332/2021 vom 10. Januar 2023 ging es um einen Betäubungsmittelfall aus dem Kanton Zürich. Das Bundesgericht gab ihn diesem Entscheid eine schöne allgemeine Übersicht über den geltenden Stand der Grundsätze zur strafrechtlichen Landesverweisung und des Vorliegens eines Härtefalls (E.4.3.1 und E.4.3.2).