Keine Einreichung von Urteil der Vorinstanz, kein Eintreten durch das Bundesgericht
Das Urteil des Bundesgerichts 7B_303/2023 vom 18. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich ist einfach und doch erwähnenswert. Bei einer Laienbeschwerde forderte das Bundesgericht den Beschwerdeführer ein, das Urteil innert Frist einzureichen. Der Beschwerdeführer tat es nicht, sondern sandte ein Schreiben und Fotos.