Bundesanwaltschaft schliesst Strafuntersuchung gegen Glencore International AG mit Strafbefehl und Einstellungsverfügung ab
Die Bundesanwaltschaft (BA) schliesst nach vier Jahren Ermittlungen die Strafuntersuchung gegen die Glencore International AG (nachfolgend: Glencore) ab. Sie erlässt namentlich einen Strafbefehl wegen Verantwortlichkeit des Unternehmens, weil es Glencore versäumt hat, alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren zu treffen mit Bezug auf die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner im Zusammenhang mit dessen Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) im Jahr 2011. Die BA verurteilt Glencore zur Zahlung einer Busse in der Höhe von CHF 2 Millionen und einer Ersatzforderung in der Höhe von USD 150 Millionen. Hinsichtlich der übrigen durch die BA untersuchten Teilsachverhalte betreffend die Geschäftstätigkeit von Glencore in der DRK zwischen 2007 und 2017 erliess die BA gleichzeitig eine Einstellungsverfügung.