November 2, 2022 1:13 pm
Der Bundesrat will mit gezielten Massnahmen die Sicherheit im Straf- und Massnahmenvollzug verbessern. An seiner heutigen Sitzung hat er die entsprechenden Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft verabschiedet. Namentlich soll der unbegleitete Hafturlaub für verwahrte Straftäterinnen und Straftäter im geschlossenen Vollzug nicht mehr möglich sein. Bei Jugendlichen, die einen Mord begangen haben, soll direkt im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion eine Verwahrung angeordnet werden können, sofern ernsthafte Rückfallgefahr besteht.