Strafart: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe?
Im Urteil 6B_1153/2021 vom 29. März 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit den Grundsätzen der Strafzumessung, der Frage der Ausfällung einer Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe, dem bedingten Vollzug sowie der Begründungspflicht der Gerichte. Dabei erklärte es u.a. auch: «Wenn sowohl eine Geldstrafe wie eine Freiheitsstrafe in Betracht kommen und beide Strafarten in äquivalenter Weise das Verschulden sanktionieren, ist generell dem Verhältnismässigkeitsprinzip folgend der Geldstrafe die Priorität einzuräumen. Freiheitsstrafen sollen in diesem Bereich nur verhängt werden, wenn dem Staat keine anderen Mittel offenstehen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten; eine Freiheitsstrafe kann dann etwa notwendig erscheinen, um den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen und Vergehen abzuhalten.» (E.2.3.2)