FZA
Dezember 20, 2023 3:22 pm

Im Urteil 6B_854/2023 vom 20. November 2023 aus dem Kanton Zürich legt das Bundesgericht in ausführlicher und lehrbuchartiger Art und Weise die Grundsätze zur strafrechtlichen Landesverweisung, mit besonderer Berücksichtigung von Art. 8 EMKR, Kinderrechtskonvention und FZA, dar (E.3). Die gesamte E.3 ist mithin ein hochinteressanter «must read». Hier ist ein kleiner Auszug davon: «Bei intakten familiären Verhältnissen mit gemeinsamem Sorge- und Obhutsrecht der Eltern führt die Landesverweisung zum Abbruch der eng gelebten Beziehung des Kindes zu einem Elternteil, wenn den übrigen Familienmitgliedern und insbesondere dem anderen, ebenfalls sorge- und obhutsberechtigten Elternteil ein Wegzug in das Heimatland des anderen Elternteils nicht zumutbar ist. Dies ist nicht im Interesse des Kindeswohls und spricht daher grundsätzlich gegen eine Landesverweisung. Eine Landesverweisung, die zu einer Trennung der vormals intakten Familiengemeinschaft von Eltern und Kindern führt, bildet einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, der im Interesse des Kindes nur nach einer eingehenden und umfassenden Interessenabwägung und nur aus ausreichend soliden und gewichtigen Überlegungen erfolgen darf […].» (E.3.1.5). Im vorliegenden Fall bestätigte das Bundesgericht die Landesverweisung nach ausführlicher Abwägung (E.3.3.6), wobei zwei Landesverweisungsdelikte vorlagen, inklusive Drogenhandel.