ESTV
Oktober 12, 2023 12:44 pm

Im Urteil 2C_511/2023 vom 26. September 2023 ging es um Amtshilfe im Steuerrecht. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein und berief sich auf den völkerrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben: «Nach dem (völkerrechtlichen) Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne von Art. 26 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge (SR 0.111) wird vermutet, dass ein staatsvertraglich gebundener Staat nach Treu und Glauben handelt. Im Bereich der internationalen Amtshilfe in Steuersachen bedeutet diese Vermutung, dass der ersuchte Staat auf die Angaben des ersuchenden Staats vertraut (sogenanntes Vertrauensprinzip)» (E.1.3)