April 10, 2024 12:50 pm
Der Bundesrat reagiert auf die Teuerung und hat an seiner Sitzung vom 10. April 2024 entschieden, die Maximalbeträge für Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von Straftaten zu erhöhen. Die neuen Beträge gelten ab dem 1. Januar 2025.