Dokumentationspflicht Strafbehörden
Dezember 28, 2022 6:28 am

Im lesenswerten Urteil 6B_986/2022 vom 24. November 2022 befasste sich das Bundesgericht in einem Fall von versuchtem Raub und anderen Delikten, ausführlich mit der Dokumentationspflicht der Strafbehörden. Das Bundesgericht bemerkt u.a.: «Dem Recht auf Akteneinsicht steht im Strafverfahren als elementarer Grundsatz die Aktenführungs- und Dokumentationspflicht der Behörden gegenüber. Diese sind verpflichtet, alle verfahrensrelevanten Vorgänge schriftlich festzuhalten und die Akten vollständig und korrekt anzulegen und zu führen. In der Strafprozessordnung werden die Grundsätze zur Aktenführungs- und Dokumentationspflicht in Art. 100 StPO konkretisiert.» (E.2.1). Im weiteren ging es um das Thema welche Dokumente bei der Dokumentierung von Observationen relevant sind (E.2.2).