Im Urteil 1B_508/2022 vom 16. Dezember 2022 aus dem Kanton Aargau ging es um den Verdacht von Delikten eines Mannes gegenüber seiner ehemaligen Partnerin. Das Bundesgericht nahm in diesem Entscheid umfassend zum Thema DNA-Profile sowie Art. 197 Abs. 1 StPO Stellung (E.2). Betreffend der Abnahme von DNA zur Aufklärung und Verhütung künftiger Straftaten äusserte sich das Bundesgericht wie folgt: «Dient die DNA-Analyse nicht der Aufklärung bereits begangener, sondern der Aufklärung und Verhütung künftiger Straftaten, müssen vor dem Hintergrund des Verhältnismässigkeitsgebots allerdings erhebliche und konkrete Anhaltspunkte für die Gefahr derartiger künftiger Straftaten bestehen. Diese haben zudem von einer gewissen Schwere zu sein. Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung auch, ob der Beschuldigte vorbestraft ist. Trifft dies nicht zu, schliesst das allein die DNA-Analyse jedoch nicht aus» (E.2.6). Im vorliegenden Fall sprach sich das Bundesgericht gegen die Abnahme der DNA aus, weil nur künftige Delikte gegen eine bestimmte Person zur Diskussion stehen konnten (E.2.8).
DNA-Profile
Februar 14, 2023 5:47 am
Verhältnismässigkeitsprinzip bei DNA-Profilen
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Februar 3, 2023 3:17 pm
Urteil 1B_210/2022 vom 13. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht in einem Fall aus Basel-Landschaft mit den Voraussetzungen an die Erstellung von DNA-Profilen. Nach ausführlichen allgemeinen Ausführungen zum DNA-Profil (E.2) sowie zum Verhältnismässigkeitsprinzip (E.4.1) verneinte das Bundesgericht im zu beurteilenden Fall die Verhältnismässigkeit (E.4.4) und hiess die Beschwerde gut (E.5).