Mangels rechtsgenüglich bewiesener Geldwäschereivortat in Tschechien bzw. der Ukraine spricht die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts die beiden erstinstanzlich für schuldig befundenen ukrainischen Beschuldigten, darunter den ehemaligen ukrainischen Parlamentarier Mykola Martynenko, zweitinstanzlich vom Vorwurf der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 lit. b StGB) frei (Urteil CA.2020.14). Die Beschlagnahme von Vermögenswerten im Wert von rund CHF 3,6 Mio wird entsprechend aufgehoben. Martynenko war seit 2002 Mitglied und seit 2007 Vorsitzender des ukrainischen parlamentarischen Ausschusses für Brennstoff, Nuklearpolitik und Nuklearsicherheit. 2015 entschied er sich aufgrund der von den schweizerischen und ukrainischen Ermittlungsbehörden gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe, als Parlamentarier zurücktreten. Das Urteil CA.2020.14 betrifft die Berufungen der beiden Beschuldigten sowie von zwei drittbetroffenen Gesellschaften gegen das Urteil der Strafkammer SK.2019.77 vom 26. Juni 2020. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für die Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.
CA.2020.14
Juni 28, 2024 2:43 pm