Unzulässige Berufungsanmeldung per Telefon
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August 4, 2023 4:23 am
Im Urteil 6B_1279/2022 vom 14. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich hatte das Bundesgericht den Fall einer versuchten telefonischen Berufungsanmeldung bei der Gerichtschreiberin zu beurteilen. Die Gerichtsschreiberin machte den Beschwerdeführer auf die Unzulässigkeit der telefonischen Berufungsanmeldung aufmerksam. Das Bundesgericht stützte die Unzulässige Berufungsanmeldung wie folgt: «Die Vorinstanz ging bundesrechtskonform vor, indem sie mangels zulässiger Berufungsanmeldung nicht auf die Berufung des Beschwerdeführers eingetreten ist.» (E.2.3).