EGMR-Urteil vom 17. September 2024 betreffend Verletzung von Art. 8 EMRK durch strafrechtliche Landesverweisung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Urteil 52232/20 vom 17. September 2024, P.J. und R.J. gegen die Schweiz, entschieden, dass die Schweiz einen Mann aus Bosnien trotz geringer Schuld zu Unrecht ausgewiesen hat. Der Bosnier erhält eine Genugtuung von EUR 10'000. Die Schweiz habe mit der Anordnung einer Landesverweisung gegen einen aus Bosnien-Herzegowina stammenden Mann dessen Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8 EMRK) verletzt. Der Entscheid erfolgte mit 5:2 Stimmen, zwei Richter verfassten eine «Dissenting Opinion». Ausgangsbasis war das Urteil 6B_191/2020 vom 17. Juni 2020 des Bundesgerichts.
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