Romance Scam als Betrug i.S.v. Art. 146 StGB
Im Urteil 7B_891/2024 vom 22. Oktober 2024 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit «Romance Scam». Auch wenn es die Beschwerde abwies, machte das Bundesgericht wertvoll Aussagen zur Strafbarkeit von «Romance Scam» als Betrug i.S.v. Art. 146 StGB: «Definiert wird "Romance Scam" gemeinhin als Form des Betrugs, bei welcher auf Social-Media-Plattformen oder Online-Partnerbörsen gefälschte Profile erstellt werden, um anderen Personen Verliebtheit vorzuspielen und schliesslich bereichert zu werden […]. Aus materiellrechtlicher Sicht ist der "Romance Scam" grundsätzlich ein klassischer Betrug gemäss Art. 146 StGB. Besonders ausgeprägt ist bei dieser Form des Betrugs jedoch die perfide Art der Täuschung durch die Täterschaft als Bestandteil des Arglisterfordernisses. Das Schrifttum hält dafür, dass im Kontext des "Romance Scam" eher von einem "Lügenhochhaus" als von einem "Lügengebäude" gesprochen werden müsse. Denn auf der Grundlage vielfältiger aufeinander abgestimmter Lügen und gefälschter Informationen werde über einen längeren Zeitraum eine emotionale Bindung aufgebaut, um letztlich das Opfer in seinem Vermögen zu schädigen […]» (E.2.4.2).