Aussonderung von Anwaltskorrespondenz im Entsiegelungsverfahren
Im Urteil 7B_487/2023 vom 25. September 2023 aus dem Kanton Zürich befasst sich das Bundesgericht mit einem Entsiegelungsfall, genauer mit dem Antrag, die Durchsuchung erst nach Aussonderung der Anwaltskorrespondenz freizugeben. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde wie folgt gut: ««Der Beschwerdeführer hat im vorinstanzlichen Verfahren klar zum Ausdruck gebracht, dass geschützte Anwaltskorrespondenz per E-Mail geführt worden sei und die fragliche E-Mail-Adresse ("xxx") angegeben. Damit hat er plausibel vorgebracht, dass bereits vor seiner Verhaftung ein Mandatsverhältnis bestand und Korrespondenz erfolgte, welche einem absoluten Beschlagnahme- und Entsiegelungsverbot unterliegt […]. Einer weiteren Substanziierung bedurften die Ausführungen des Beschwerdeführers nicht. Damit steht fest, dass die geschützte Anwaltskorrespondenz, entgegen der Auffassung der Vorinstanz, auszusondern ist. Die Beschwerde erweist sich als offensichtlich begründet.» (E.3.2)