Beurteilung der Realkonkurrenz zwischen versuchter schweren Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe sowie Beweisverwertungsfragen
Im Urteil 6B_1037/2023 vom 5. Juni 2024 aus dem Kanton Aargau (zur amtl. Publ. vorgesehen) ging es auf der Ebene des Sachverhalts um eine Verletzung durch ein Auto und Fahrerflucht. Einerseits behandelt das Bundesgericht in diesem Urteil wichtige Fragen des Beweisrechts, die Verletzung von Beweisverwertungsverboten (E.1) und das Fehlen von relevanten Aufzeichnungen in den Akten (E.2). Anderseits stand die Frage der Realkonkurrenz zwischen der versuchten schweren Körperverletzung und der Unterlassung der Nothilfe zur Diskussion. Es war zu prüfen, ob der Beschwerdeführer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichts durch die Unterlassung der Nothilfe die Gefahr eines Erfolgseintritts geschaffen hat, der über den von ihm mit der versuchten schweren Körperverletzung in Kauf genommenen Verletzungserfolg hinausgeht oder nicht (E.4.3.1 ff.).