7B_94/2022
Oktober 23, 2024 2:53 pm

Im Urteil 7B_94/2022 vom 10. Oktober 2024 aus dem Kanton Zürich hatte das Bundesgericht einen Entsiegelungsentscheid zu beurteilen. Der Beschwerdeführer obsiegte dabei teilweise und zwar betreffend der Verhältnismässigkeit und dem zeitlichen Umfang der Durchsuchung sowie betreffend der Aussonderung von Anwaltskorrespondenz. Hier eine Schlüsselpassage: «Der Beschwerdeführer weist indessen zu Recht darauf hin, dass länger zurückliegende Daten - wenn überhaupt - nur begrenzte Rückschlüsse auf das Tatverhalten erlauben. Bei Berücksichtigung der Tatsache, dass Smartphones wie jenes, das beim Beschwerdeführer sichergestellt wurde, in der Regel eine Vielzahl sensibler privater Daten enthalten, lässt sich eine vollständige Entsiegelung des Mobiltelefons vorliegend nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 197 Abs. 1 lit. d StPO) in Einklang bringen. Vielmehr ist die Entsiegelung des Mobiltelefons in zeitlicher Hinsicht aus Gründen der Verhältnismässigkeit auf einen Zeitraum von 72 Stunden vor und 72 Stunden nach dem mutmasslichen Tatzeitpunkt einzugrenzen (siehe Urteile 1B_102/2020 und 1B_316/2020 vom 8. März 2021 E. 2.3 und 2.4; 1B_131/2015 vom 30. Juli 2015 E. 5.3; vgl. auch Urteil 7B_211/2023 vom 7. Mai 2024 E. 4.3). Insoweit erweist sich die Beschwerde als begründet.» (E.3.2.3).