Anwaltskorrespondenz im Entsiegelungsverfahren
Im Urteil 7B_93/2022 vom 27. August 2024 aus dem Kanton Zürich äussert sich das Bundesgericht zur Entsiegelung von Daten, auch unter Verweis auf das Urteil 7B_158/2023 vom 6. August 2024 E. 4.1. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde in diesem sehr lesenswerten Urteil zur Entsiegelung teilweise gut. Es erklärt u.a.: «Das Vorliegen eines Mandatsverhältnisses ist nicht Voraussetzung für die Geltung des Anwaltsgeheimnisses. Vielmehr ist jeder Rechtssuchende geschützt, der sich an eine Anwältin oder einen Anwalt wendet, selbst wenn in der Folge kein Mandat zustande kommt […]. Durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sind daher insbesondere auch Informationen, die mit einer Anwältin oder einem Anwalt im Hinblick auf ein allfälliges (späteres) Mandat geteilt werden […]» (E.5.1).