Mehrfachvertretung im Strafverfahren grundsätzlich unzulässig
Im Urteil 7B_91/2022 vom 11. Juli 2023 befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema der Mehrfachvertretung bzw. Doppelvertretung von zwei Brüdern in einem Strafverfahren durch einen Anwalt. Gemäss dem Bundesgericht ist dies nicht zulässig, denn eine Mehrfachvertretung ist nur in wenigen Ausnahmefällen denkbar: «Nach der Rechtsprechung ist eine Mehrfachverteidigung von verschiedenen beschuldigten Personen nur dann zulässig, wenn die mitbeschuldigten Personen durchwegs identische und widerspruchsfreie Sachverhaltsdarstellungen geben und ihre Prozessinteressen nach den konkreten Umständen nicht divergieren (Urteile 1B_457/2021 vom 28. Oktober 2021 E. 2.1; 1B_611/2012 vom 29. Januar 2013 E. 2.2). Davon kann vorliegend keine Rede sein.» (E.4.4). Der Anwalt der beiden Brüder muss auch beide Mandate niederlegen, dazu das Bundesgericht: «Angesichts des festgestellten Interessenkonflikts und des Umstands, dass der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer letztere bereits im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens gemeinsam verteidigt hatte, ist eine Niederlegung beider Mandate sodann die einzige Möglichkeit zur Wahrung seiner Berufspflichten gemäss Art. 12 lit. c BGFA. Eine Weiterführung von (bloss) einem der Mandate, wie die Beschwerdeführer dies eventualiter beantragen, ist offensichtlich unzulässig.» (E.4.5).