7B_90/2022
Januar 22, 2024 11:53 am

Im Urteil 7B_90/2022 vom 29. Dezember 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit der Zulässigkeit der Beschwerde einer Bank gegen eine Editionsverfügung. Das Bundesgericht äussert sich u.a. wie folgt: Die diesbezügliche Kritik der Beschwerdeführerin ist berechtigt. Werden Geheimhaltungsinteressen im Sinne von Art. 248 Abs. 1 StPO vorgebracht, so ist vom Zwangsmassnahmengericht im Entsiegelungsverfahren darüber zu entscheiden, ob diese einer Durchsuchung und weiteren strafprozessualen Verwendung durch die Staatsanwaltschaft entgegenstehen (siehe BGE 141 IV 77 E. 4.1 mit Hinweisen).» (E.3.3).