Im Urteil 7B_9/2021 vom 11. September 2023 aus dem Kanton Zürich hatte sich das Bundesgericht mit einer Verletzung des Grundsatzes der Verfahrenseinheit von Art. 29 StPO auseinanderzusetzen. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Durch eine Verfahrenstrennung geht der beschuldigten Person (bezogen auf Beweiserhebungen der anderen Verfahren) auch das Verwertungsverbot des Art. 147 Abs. 4 StPO verloren, weil sie insoweit keine Verletzung ihres Teilnahmerechtes geltend machen kann. Angesichts dieser schwer wiegenden prozessualen Konsequenzen ist an die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen einer Verfahrenstrennung ein strenger Massstab anzulegen.» (E.10.3). Im vorliegenden Fall bejahte das Bundesgericht die Verletzung von Art. 29 StPO (E.10.5)
7B_9/2021
November 2, 2023 12:32 pm