Im Urteil 7B_858/2024 vom 30. August 2024 aus dem Kanton Basel-Landschaft äussert sich das Bundesgericht in einem sehr medienwirksamen Tötungsdelikt zum neuen Art. 221 Abs. 1bis StPO und bejaht diesen besonderen Haftgrund im vorliegenden Fall, was den Fall juristisch bedeutsam macht. Das Bundesgericht macht in diesem Urteil, u.a. mit Zitaten aus dem Obduktionsbericht des Opfers, äusserst detaillierte und schwer zu ertragenden Ausführungen zu Handlungen nach der erfolgten Tötung des Opfers. Die Frage bleibt im Raum stehen, ob diese schonungslosen Ausführungen wirklich notwendig waren, wenn man die beiden (auch im Urteil erwähnten) kleinen Kinder in Betracht zieht. Diese Haftbeschwerde erscheint dem neutralen, fachkundigen Leser nicht als besonders aussichtsreich, so hat das Bundesgericht nebenbei sich auch für das Vorliegen der Kollusionsgefahr ausgesprochen. Und die Ausführungen zur Befragung der Ex-Freundin des Beschuldigten könnte weiteres Futter für die Boulevardpresse liefern. Es gilt selbstverständlich auch hier für den Beschuldigten die Unschuldungsvermutung.
7B_858/2024
September 11, 2024 1:50 pm