7B_794/2023
Dezember 4, 2023 4:56 am

Im Urteil 7B_794/2023 vom 9. November 2023 aus dem Kanton Luzern befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema der Verletzung des Beschleunigungsgebots. Das Bundesgericht äussert sich u.a. wie folgt: «Die Frage, welche Verfahrensdauer in diesem Sinne noch als angemessen erscheint, kann nicht abstrakt beantwortet werden, sondern hängt von der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles ab. Der Anspruch auf einen raschestmöglichen Entscheid wird nicht verletzt, wenn der Behörde aufgrund der Umstände des Falles ein früherer Entscheid vernünftigerweise nicht möglich war. Zu berücksichtigen sind insbesondere allfällige besondere verfahrensrechtliche oder materielle Schwierigkeiten sowie das Verhalten der betroffenen Person. Auch ist nach der Natur des Freiheitsentzugs zu differenzieren.» (E.3.2.1). «Gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts ist einer festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessen Rechnung zu tragen. Bei der Frage nach der sachgerechten Folge ist zu berücksichtigen, wie schwer die beschuldigte bzw. im vorliegenden Fall die verurteilte und verwahrte Person durch die Verfahrensverzögerung getroffen wurde, wie gravierend die ihr vorgeworfenen Taten sind und welche Strafe ausgesprochen werden müsste, wenn das Beschleunigungsgebot nicht verletzt worden wäre. Rechnung zu tragen ist auch den Interessen allfälliger Geschädigter und der Komplexität des Falles. Schliesslich ist in Betracht zu ziehen, wer die Verfahrensverzögerung zu vertreten hat. Das Gericht ist verpflichtet, die Verletzung des Beschleunigungsgebots mindestens im Urteilsdispositiv ausdrücklich festzuhalten und darzulegen, in welchem Ausmass es diesen Umstand berücksichtigt.» (E.3.2.2). Im vorliegenden Fall wurde die Verletzung des Beschleunigungsgebots bejaht (E.5.1).