7B_792/2023
Januar 7, 2025 1:00 pm

Mit dem Urteil 7B_792/2023 vom 16. Dezember 2024 des Bundesgerichts aus dem Kanton Zürich starten wir das Strafrechts- und Strafprozessjahr 2025. In diesem sehr ausführlichen und dichten Urteil ging es um verschiedene Fragen strafprozessualer Art nach einer grösseren Überwachungsaktion im Betäubungsmitteldeliktsbereich. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut, wie folgt: «Die Beschwerde ist teilweise gutzuheissen. Das angefochtene Urteil ist aufzuheben und die Angelegenheit zur Vervollständigung der Akten, zur Vornahme der nötigen Abklärungen hinsichtlich der auf gewissen Abhörprotokollen erwähnten Schlagwörter und zu neuem Entscheid über die Anonymisierung der Übersetzerinnen und Übersetzer an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zwar wird das angefochtene Urteil hiermit gesamthaft aufgehoben, der Beschwerdeführer dringt jedoch nicht mit sämtlichen Rügen durch. […]» (E.6).