7B_696/2023
Mai 31, 2024 4:25 am

Im Urteil 7B_696/2023 vom 13. Mai 2024 aus dem Kanton Wallis befasste sich das Bundesgericht mit einer versuchten Tötung sowie vier Verkehrsdelikten. Zur versuchten Tötungen finde sich im Urteil interessante Ausführungen zum Thema DNA (E.2.4.1 ff.). Der Beschwerdeführer obsiegt jedoch vor Bundesgericht nur bei der Rüge bezüglich der Gesamtstrafenbildung. Das Bundesgericht äussert sich hierzu u.a. wie folgt: «In diesem Zusammenhang weist der Beschwerdeführer zu Recht auch auf den Umstand hin, dass die Erstinstanz für die vier Raserfahrten (und eine andere Fahrt vom 7. Oktober 2014) global noch eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten bzw., in Anwendung des Asperationsprinzips, 18 Monaten ausgefällt hatte. Jedenfalls müsste die Vorinstanz bei der Asperation insbesondere berücksichtigen, dass die Vorfälle teilweise nahe bei einander liegen und dasselbe Rechtsgut betreffen. Damit widerspricht die Gesamtstrafenbildung der Vorinstanz den Vorgaben von Art. 49 Abs. 1 und Art. 50 StGB. Die Beschwerde ist in diesem Punkt begründet. Soweit der Beschwerdeführer im Übrigen die Strafzumessung rügt, weicht er vom vorinstanzlich festgestellten, für das Bundesgericht verbindlichen Sachverhalt ab, ohne im Einzelnen Willkür darzutun.» (E.3.1.3).