Keine freie Einsicht in noch nicht rechtskräftige Strafbefehle
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Oktober 20, 2025 10:36 am
Interessierte Personen erhalten keine freie Einsicht in Strafbefehle, die noch nicht rechtskräftig geworden sind. Das Bundesgericht heisst im Urteil 7B_631/2023 vom 18. September 2025 (zur amtl. Publ. vorgesehen) die Beschwerde einer Frau aus dem Kanton Genf gut, die von der Genfer Staatsanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt wurde.