Januar 30, 2025 11:16 am
Das Bundesgericht weist im Urteil 7B_60/2022 vom 21. Januar 2025 die Beschwerde der Gesellschaft Hermitage Capital Management Ltd im Zusammenhang mit dem Entzug der Stellung als Privatklägerin in dem von der Bundesanwaltschaft 2021 eingestellten Verfahren wegen Geldwäscherei ab. Das Bundesstrafgericht hat kein Bundesrecht verletzt, wenn es davon ausgegangen ist, dass die Gesellschaft von den geltend gemachten Delikten selber nicht direkt berührt ist.