Im Urteil 7B_54/2023 vom 12. Oktober 2023 aus dem Kanton Schaffhausen befasste sich das Bundesgericht mit dem Anschluss eines gesiegelten Mobiltelefons an ein Ladekabel mit USB-Stecker durch ein Loch im Plastikbeutel. Das Bundesgericht hielt einerseits dieses Vorgehen für unzulässig und führte u.a. aus: «Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei der Siegelung daher (auch) um einen physischen Vorgang, bei welchem die Strafverfolgungsbehörden die sichergestellten Unterlagen oder Datenträger in einer Art und Weise zu verpacken haben, die den Zugriff auf diese Aufzeichnungen ohne Brechen des Siegels verunmöglicht (Urteil 1B_80/2023 vom 27. März 2023 E. 3.2 mit Hinweis). Anzumerken bleibt, dass entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft durchaus technische Lösungen bestehen, die sowohl eine dauerhafte Stromversorgung des Mobiltelefons als auch eine rechtskonforme Siegelung gewährleisten.» (E.3.3) Andererseits qualifizierte das Bundesgericht dieses Vorgehen seitens der Untersuchungsbehörden als «schweren Verfahrensfehler»: «In der Vergangenheit wurde ein nicht mehr korrigierbarer schwerer Verfahrensfehler darin erblickt, dass im Zuge einer Datenspiegelung durch die Untersuchungsbehörde die "Möglichkeit eines verfrühten Zugangs" der Untersuchungsbehörde zu den Daten bestand. Dies wurde damit begründet, dass ein rechtsstaatliches Verfahren eine solche Unsicherheit nicht verträgt (BGE 148 IV 221 E. 3.2 und 4.2). Nichts anderes kann demnach gelten, wenn diese "Möglichkeit eines verfrühten Zugangs" auf andere Gründe, namentlich eine unzureichende Siegelung, zurückzuführen ist. Der Verfahrensfehler wiegt diesfalls nicht minder schwer, weshalb auch dann eine Fortsetzung des Entsiegelungsverfahren ausgeschlossen ist und das Entsiegelungsbegehren abgewiesen werden muss.» (E.4.2)
7B_54/2023
Oktober 29, 2023 2:43 pm