7B_467/2025
August 18, 2025 2:42 pm

Im Urteil 7B_467/2025 vom 4. August 2025 aus dem Kanton Solothurn befasste sich das Bundesgericht mit einer Erklärung einer nicht anwaltlich vertretenen Person, welche fälschlicherweise von den Behörden als «Beschwerde» qualifiziert wurde, ohne Rücksprache zu nehmen. Der Laienbeschwerdeführer siegte vor Bundesgericht. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Aus dem Schreiben des Beschwerdeführers vom 12. Mai 2025 geht bei objektiver Betrachtung klar hervor, dass es sich nicht um eine Beschwerde, sondern um ein Gesuch handelt. […]. In einem solchen Fall wäre die Behörde verpflichtet gewesen, Rückfragen zu stellen beziehungsweise den Beschwerdeführer anzuhören, um zu klären, ob er tatsächlich eine Beschwerde erheben möchte, bevor sie rechtliche Schlüsse zieht.  Vorliegend bestand für die Vorinstanz jedenfalls kein Anlass, die Eingabe ohne weitere Abklärung als Beschwerde zu qualifizieren. Indem die Vorinstanz ohne vorgängige Anhörung einen Nichteintretensentscheid erliess, ist sie zu Unrecht nicht auf die Eingabe eingetreten, die ihrem objektiven Inhalt nach gar keine Beschwerde war. Der Entscheid betrifft somit einen Verfahrensgegenstand, der rechtlich nicht existierte. Die Vorinstanz hätte den Beschwerdeführer zumindest auffordern müssen, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er tatsächlich Beschwerde erheben wolle. Dies ergibt sich aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV), der unter anderem auch die Pflicht zur Rückfrage umfasst, wenn die Rechtsnatur einer Eingabe unklar erscheint. Der Nichteintretensentscheid stützt sich folglich auf eine unzutreffende rechtliche Würdigung und verletzt Bundesrecht (Art. 95 lit. a BGG) sowie den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV).» (E.2.2).