7B_373/2023
März 1, 2024 12:41 pm

Im Urteil 7B_373/2023 vom 7. Februar 2024 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit der Möglichkeit der Einschränkung oder Verweigerung von Besuchen in Untersuchungshaft sowie des Anspruchs auf eine rasche Behandlung von Anträgen auf Besuchsbewilligungen. Das Bundesgericht erklärte u.a.: «Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers kann das Besuchsrecht sowohl nach der Bundesverfassung als auch gemäss EMRK nicht nur eingeschränkt, sondern, falls nötig, auch ganz verweigert werden. Vorliegend erscheint die Verweigerung des Besuchsrechts angesichts der vom Beschwerdeführer nicht bestrittenen akuten Verdunkelungsgefahr gerechtfertigt.» (E.3.3). «Gesuche um Besuchsbewilligungen sind zügig zu beurteilen. Im vorliegenden Fall war sogar besondere Eile geboten, da der Anspruch des Beschwerdeführers auf Besuche seines Kindes im Grundsatz unbestritten war und B.s Entwicklung wegen seines Säuglingsalters schnell voranschritt. Anstatt das Gesuch mit der gebotenen Eile zu beurteilen, begann die Staatsanwaltschaft erst etwa vier Monate nach erster Gesuchstellung mit ihren Abklärungen betreffend das Kindeswohl. Für dieses Zuwarten sind keine objektiv nachvollziehbaren Gründe ersichtlich.» (E.4.4).