7B_215/2023
Januar 5, 2024 1:51 pm

Im Leiturteil des Bundesgerichts 7B_215/2023 vom 30. November 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) geht es um den Beizug von Strafakten, deren Fälle im Strafregister nicht mehr erscheinen und deren Sachverhalte über 30 Jahre zurückliegen, in einem aktuell hängigen Strafverfahren (es ging um ein Sachverständigengutachten). Das Bundesgericht erlaubt diesen Beizug, insbesondere aus dem folgenden Grund: Am 23. Januar 2023 ist das Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über das automatisierte Strafregister VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG) in Kraft getreten. Die Fristen für die Löschung von Daten aus dem Strafregister wurden insgesamt verlängert. Mit diesem Gesetz wurde auch das Verbot der Verwendung von gelöschten Daten aufgehoben. Gemäss der Botschaft war ein solches Verbot nicht gerechtfertigt, da eine einheitliche und kohärente Anwendung des Verbots aufgrund der von der Rechtsprechung festgelegten Ausnahmen, insbesondere für medizinische Sachverständige, völlig unmöglich war; sofern kein Dilemma entsteht, sollte dies im Wesentlichen auch für den Richter gelten, der auf der Grundlage eines Gutachtens entscheiden muss, das eine ungünstige Prognose aufstellt, die weitgehend auf einer früheren Verurteilung beruht, die aus dem Strafregister entfernt wurde.