Eine Nacht in London 2014 mit «Entstehungsgeschichte» der Vorwürfe von Sexualdelikten
Im Urteil 7B_202/2022, 7B_203/2022 vom 18. Oktober 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht nochmals mit einem aus den Medien bekannten Fall, primär mit dem Vorwurf von Sexualdelikten in einer Nacht des Jahres 2014 in London. Im Zentrum steht die Beweiswürdigung der Vorinstanz, des Obergerichts des Kantons Zürich (vgl. E.4.3.1), wo sich das Bundesgericht auch mit der «Entstehungsgeschichte» der belastenden Aussagen auseinandersetzt. Das Bundesgericht winkt die Beweiswürdigung der Vorinstanz dann doch, wohl knapp, durch: ««Auch wenn sie einzelne Elemente anders hätte gewichten können, ist es im Resultat nicht willkürlich, wenn die Vorinstanz in einer Gesamtbetrachtung auf die Aussagen der Beschwerdegegnerin 2 abstellt und den angeklagten Sachverhalt als erstellt erachtet.» (E.4.3.3). Die durch Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich vorgebrachten Rügen betreffend Erfüllung von qualifizierten Tatbeständen, lehnt da Bundesgericht dann auch «knapp» ab. Da die Qualifikation der Grausamkeit auch vom subjektiven Tatbestand erfasst werden muss und nur mit Zurückhaltung anzunehmen ist, ist sie mit der Vorinstanz, wenn auch knapp, zu verneinen (E.5.3 a.E.).