Im Urteil 7B_188/2023 vom 24. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich befasst sich das Bundesgericht erneut mit dem Fall Brian. Kern des sehr lesenswerten Urteils ist die Prüfung des besonderen Haftgrundes der Wiederholungsgefahr bei der Sicherheitshaft von Brian. Dabei steht ein Fokalgutachten im Zentrum. Das Bundesgericht erklärt zwar, nach eingehenden Ausführungen, Folgendes: «Zusammenfassend ist die streitige Sicherheitshaft mit Art. 221 Abs. 1 StPO und Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK vereinbar.» (E.10.4.5) Es ist aber eine Bejahung mit anschliessenden unmittelbaren «Bemerkungen», welche als durchaus als Kritik des Bundesgerichts an den Zuständen im Fall Brian gewertet werden können: Erstens: Die zeitlichen Umstände des vorliegenden Falls werfen gewisse Fragen auf. Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung der vorliegenden Strafuntersuchung derart lange zuwartete und die Haft gerade einmal drei Tage vor der geplanten Haftentlassung im vorausgehenden Verfahren 2017/6670 erneuern liess (E.10.5.1). Zweitens: Sollte sich in diesem Verfahren bei umfassender Prüfung herausstellen, dass das Gutachten wegen Befangenheit des Experten an einem formellen Mangel leidet, bedarf die Haft einer erneuten sowie raschen Überprüfung. Der vorinstanzliche Beschwerdeentscheid betreffend den Gutachtensauftrag muss daher zeitnah erfolgen (E.10.5.2). Drittens: Im Hinblick auf allfällige künftige Haftprüfungsverfahren hebt das Bundesgericht hervor, dass die Führungsberichte des Gefängnisses Zürich ein erfreuliches Bild von Brian zeichnen (E.10.5.3).
7B_188/2023
August 3, 2023 6:01 am