7B_172/2022
April 23, 2024 10:17 am

Im Urteil 7B_172/2022 vom 21. März 2024 (zur amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit der Frage des genügenden Tatverdachts im Entsiegelungsverfahren bei Wirtschaftsdelikten (Betrug und Geldwäscherei). Dabei äusserte sich das Bundesgericht u.a. wie folgt: «In der Tat setzen nichtfreiheitsentziehende strafprozessuale Zwangsmassnahmen nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht die gleich hohe Intensität eines Tatverdachts voraus wie Untersuchungs- und Sicherheitshaft (so etwa ausdrücklich Urteile 1B_691/2021 vom 21. Juli 2022 E. 2.2; 1B_193/2017 vom 24. August 2017 E. 3.3; 1B_516/2011 vom 17. November 2011 E. 2.1; 1B_212/2010 vom 22. September 2010 E. 3.1; 1B_120/2008 vom 24. Oktober 2008 E. 4). Vor diesem Hintergrund ist es ungenau, bei der Überprüfung des hinreichenden Tatverdachts im Sinne von Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO auf das Kriterium abzustellen, das in der publizierten Rechtsprechung des Bundesgerichts im Zusammengang mit der Überprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftverfahren entwickelt worden ist. Richtigerweise ist für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts im Entsiegelungsverfahren nur, aber immerhin das Vorliegen erheblicher und konkreter Hinweise auf eine strafbare Handlung verlangt.» (E.3.4). Das Bundesgericht bejahte im vorliegenden Fall einen genügenden Tatverdacht (E.4.3).