Verwertbarkeit von Zufallsfunden aus ausländischen Überwachungen
Im Urteil 7B_159/2022, 7B_160/2022 vom 11. Januar 2024 aus dem Kanton Aargau (zur amtl. Publ. vorgesehen) geht es um die Verwertbarkeit von Zufallsfunden aus einer amerikanischem ANOM-Überwachung. Hier eine Schlüsselstelle aus diesem sehr inhaltsreichem Urteil: Damit lag hier zum Vornherein keine vom ZMG zu bewilligende Verwendung eines "Zufallsfundes" i.S.v. Art. 274 i.V.m. Art. 278 StPO vor. Im Übrigen besteht hier entgegen der Ansicht des Beschuldigten auch kein Ausnahmefall, bei dem die Unverwertbarkeit der rechtshilfeweise erhobenen Aufzeichnungen "bereits ohne Weiteres" feststünde und vorab, durch einen vorfrageweisen Entscheid des ZMG im Untersuchungsverfahren, durchgesetzt werden müsste. Vielmehr ist dem abschliessenden Entscheid des Sachgerichtes über die Verwertbarkeit von Beweismitteln (Art. 141 StPO) nicht vorzugreifen.» (E.5.8). Das Bundesgericht behandelte hier den ersten Fall einer Schweizer ANOM-Überwachung (Operation Trojan Shield). Es werden weitere ANOM-Fälle folgen.