7B_141/2022
November 20, 2023 5:45 am

Im Urteil 7B_141/2022 vom 2. November 2023 aus dem Kanton Zürich ging es zum den Wechsel der amtlichen Verteidigung. Das Bundesgericht äussert sich allgemein u.a. wie folgt: «Dahinter steht die Idee, dass eine amtliche Verteidigung in jenen Fällen auszuwechseln ist, in denen auch eine privat verteidigte beschuldigte Person einen Wechsel der Verteidigung vornehmen würde. Wird die subjektive Sichtweise der beschuldigten Person in den Vordergrund gestellt, bedeutet dies aber nicht, dass allein deren Empfinden für einen Wechsel der Rechtsvertretung ausreicht. Vielmehr muss die Störung des Vertrauensverhältnisses mit konkreten Hinweisen belegt und objektiviert […].» (E.2)