7B_131/2022
Oktober 26, 2023 4:19 am

Im Urteil 7B_131/2022 vom 5. September 2023 aus dem Kanton Aargau ging es um die Frage der Beweise für eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Bundesgericht hielt die Geschwindigkeitsmessung, im Rahmen der Willkürrüge, wegen nachträglichen Modifikationen an der Messkabine, für nicht beweiskräftig (E.2.3.2 und E.2.3.4). Auch konnten Aussagen des Beschwerdeführers nicht als Geständnis gewertet werden (E.2.3.3). Hier ist mit Nachdruck an den Grundsatz zu erinnern, dass ohne Anwalt/Strafverteidigung keine Aussagen gemacht werden sollten, auch nicht gegenüber der Polizei unmittelbar nach einem Ereignis.