7B_128/2023
Januar 8, 2024 5:11 am

Im Urteil 7B_128/2023 vom 14. Dezember 2023 aus dem Kanton Graubünden geht es um den fehlenden Tatverdacht im Entsiegelungsverfahren. Das Bundesgericht äussert sich hierzu wie folgt: «Zwangsmassnahmen können nur ergriffen werden, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt (Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO). Im Gegensatz zum erkennenden Sachrichter hat das für die Beurteilung von Zwangsmassnahmen im Vorverfahren zuständige Gericht bei der Überprüfung des hinreichenden Tatverdachtes keine erschöpfende Abwägung sämtlicher belastender und entlastender Beweisergebnisse vorzunehmen. Bestreitet die betroffene Person den Tatverdacht, ist vielmehr zu prüfen, ob aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse genügend konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat und eine Beteiligung der beschuldigten Person an dieser Tat vorliegen, die Strafbehörden somit das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts mit vertretbaren Gründen bejahen durften. Hinweise auf eine strafbare Handlung müssen erheblich und konkreter Natur sein, um einen hinreichenden Tatverdacht begründen zu können […].» (E.2.1). Das Bundesgericht verneint den Tatverdacht im vorliegenden Urteil und heisst die Beschwerde gut (E.2.3 und E.3). Das Bundesgericht verweist dabei auch auf das Urteil Verwertbarkeit von Beweisen aus «Fishing Expedition» ist deliktsabhängig - Strafrechtonline.